WohnungseigentumsrechtBedingt durch die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Wohnungsverwaltung wird eine umfassende Beratung von Wohnungseigentümer und Verwaltern möglich. Diese erstreckt sich von der Überprüfung einer Eigentümerabrechnung bis zur Begleitung von gerichtlichen Verfahren bei der Beschlussanfechtung sowie von der Beitreibung rückständiger Hausgelder bis zur Zwangsvollstreckung in das Sondereigentum. Martina Feith-SassenbergRechtsanwältinAuf der Stockei 959077 HammT: 02381 - 3050400F: 02381 - 9698742M: 0176 - 70655490E-Mail: feith-sassenberg@freenet.deweb: www.feith-sassenberg.deKontaktImpressumStartLeistungenPortraitAktuellesMietrechtWohnungseigentumsrechtVerkehrsrechtFamilienrechtBeamtenrecht