Wohnungseigentumsrecht Bedingt durch die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der  Wohnungsverwaltung wird eine umfassende Beratung von  Wohnungseigentümer und Verwaltern möglich. Diese erstreckt  sich von der Überprüfung einer Eigentümerabrechnung bis zur  Begleitung von gerichtlichen Verfahren bei der  Beschlussanfechtung  sowie von der Beitreibung rückständiger  Hausgelder bis zur Zwangsvollstreckung in das Sondereigentum.   Martina Feith-Sassenberg Rechtsanwältin Auf der Stockei 9 59077 Hamm T: 02381 - 3050400 F: 02381 - 9698742 M:  0176 - 70655490 E-Mail: feith-sassenberg@freenet.de web:    www.feith-sassenberg.de Kontakt Impressum Start Leistungen Portrait Aktuelles Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Verkehrsrecht Familienrecht Beamtenrecht