Verkehrsrecht Nahezu 1,5 Millionen Verkehrsunfälle pro Jahr zeigen, wie  häufig es zu Unfällen im Straßenverkehr kommt.   Wichtig in einer solchen Situation ist das Bewahren eines  "kühlen Kopfes". Vor Aussagen gegenüber der Polizei oder der  Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung empfiehlt  sich die Einholung eines anwaltlichen Rates, um Ansprüche und  Risiken zu klären.   Ist der Gegner ausschließlich Schuld an dem Unfall, entstehen  Ihnen durch eine anwaltliche Vertretung in der Regel keine  zusätzlichen Kosten. Die Anwaltskosten trägt dann die  gegnerische Versicherung.  Ich unterstütze Sie im Rahmen der Abwicklung des  Verkehrsunfalls u.a. bei der Geltendmachung von Schadenersatz,  Schmerzensgeld und Rentenansprüchen,  Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten und/oder  Nutzungsausfallschaden sowie Gutachterkosten. Martina Feith-Sassenberg Rechtsanwältin Auf der Stockei 9 59077 Hamm T: 02381 - 3050400 F: 02381 - 9698742 M:  0176 - 70655490 E-Mail: feith-sassenberg@freenet.de web:    www.feith-sassenberg.de Kontakt Impressum Start Leistungen Portrait Aktuelles Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Verkehrsrecht Familienrecht Beamtenrecht